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Was ist ein 3 (21) Treuhänder?

1974 wurde das Gesetz zur Sicherung des Ruhestandseinkommens erlassen, um die Anteile der Arbeitnehmer und ihrer Begünstigten, die an Pensionsplänen teilnehmen, zu schützen. Das Gesetz legt Regeln für die steuerliche Behandlung von Transaktionen mit Personalvorsorgeplänen fest. Es erfordert angemessene finanzielle Angaben, um die Teilnehmer und ihre Begünstigten zu planen, bietet Abhilfe für den Zugang zu Bundesgerichten und leitet das Verhalten von Treuhändern.

Treuhänder verstehen

Gemäß ERISA Abschnitt 3(21) ist ein Treuhänder eine Person, die in Bezug auf Mitarbeitervorsorgepläne Ermessensbefugnis oder Kontrolle über den Plan oder seine Vermögenswerte hat. Darüber hinaus gibt die Person dem Plan gegen eine Gebühr eine finanzielle oder Anlageberatung oder ist für die Verwaltung des Plans verantwortlich. Die Substanz der von einem Individuum ausgeübten Funktion ist der Schlüssel zur Entscheidung eines Treuhänders. Daher sind diejenigen, die Dienstleistungen für Mitarbeitervorsorgepläne erbringen, wie beispielsweise Planberater, deren Beratung die Pläne betrifft, Treuhänder. Zu den Funktionen, die Treuhänder erfüllen, gehören die Auswahl und Überwachung von Anlageinstrumenten, die Ernennung von Plan-Treuhändern und die Interpretation von Planbestimmungen.

Pflichten und Verantwortungen

Personen, die gemäß ERISA 3 (21) als Treuhänder benannt wurden, sind für Handlungen nur im Umfang ihrer Befugnisse oder Kontrolle verantwortlich, die sie ausüben. Treuhänder müssen ihre Aufgaben im besten Interesse des Planteilnehmers und seiner Begünstigten erfüllen. Daher müssen sie mit großer Sorgfalt, Sorgfalt und Umsicht handeln. Treuhänder, denen die entsprechenden Fähigkeiten, Erfahrungen und die Ausbildung fehlen, um Entscheidungen für die korrekte Anlage des Planvermögens zu treffen, müssen die Dienste einer unabhängigen Beratung in Anspruch nehmen. Auch bei der Inanspruchnahme der Dienste eines Dritten können Treuhänder nicht blind auf den Rat des Dritten reagieren.

Voller und begrenzter Geltungsbereich

Es gibt zwei Arten von 3 (21) Treuhändern: einen Treuhänder mit beschränktem Geltungsbereich und einen Treuhänder mit vollem Geltungsbereich. Der Treuhänder mit begrenztem Umfang ist im Wesentlichen ein vom Plan-Sponsor beauftragter Planberater. Begrenzte Treuhänder empfehlen Planinvestitionsoptionen und beraten in allen anderen planbezogenen Angelegenheiten, z. B. in Bezug auf Bedenken hinsichtlich der Vorsicht. Der vollumfängliche Treuhänder ist im Wesentlichen die oberste Autorität über den Personalvorsorgeplan, in der Regel ein Arbeitgeber oder Planträger. Der Planträger kann seine Aufgaben an einen anderen Treuhänder, den beschränkten Treuhänder, delegieren.

3 (28) Treuhand- und Rechtsverbindlichkeiten

Im Gegensatz zu 3 (21) Treuhändern ist der 3 (28) Treuhänder in der Regel ein etablierter und registrierter Anlageverwalter, z. B. eine Bank, eine Versicherungsgesellschaft oder ein eingetragener Anlageverwalter. Dieses Unternehmen oder diese Person übernimmt eine wesentliche Verantwortung für die Verwaltung und Verwaltung des Planvermögens. Gemäß ERISA haben 3(28) Treuhänder Ermessensspielraum, um Entscheidungen bezüglich der Personalvorsorgepläne zu treffen. Im Gegensatz dazu räumt Abschnitt 3(21) dem Berater keinen Ermessensspielraum ein, da der Berater nach diesem Abschnitt nur zustimmt, Empfehlungen oder Ratschläge ohne Ermessensspielraum abzugeben. Nach § 3 Abs. 28 delegiert der Plan-Sponsor die gesetzliche Haftung an den bestellten Treuhänder, während nach § 3 Abs. 21 die gesetzliche Haftung beim Plan-Sponsor verbleibt.

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